Die tägliche Arbeit mit überwiegend jungen Menschen und die damit verbundene Abwechslung kennzeichnen die Tätigkeit eines Fahrlehrers.
Das Arbeitsklima wird ganz entscheidend durch den persönlichen und individuellen Kontakt zwischen Fahrschüler/innen und Fahrlehrer/in bestimmt. Das Vertrauen der Fahrschüler/innen während der Ausbildung und der aufrichtige Dank nach bestandener Führerscheinprüfung sowie die Freude am Erfolg wirken immer wieder neu motivierend.
Wer gern mit Menschen umgeht und für den Offenheit und Toleranz nicht nur Worte sind, der wird sich in diesem Beruf voll entfalten und verwirklichen können.
Die Fahrlehrerausbildung
Die Fahrlehrerlaubnis ist das vom Staat verliehene Recht, Fahrschüler theoretisch und praktisch auszubilden. Das Dokument hierfür ist der Fahrlehrerschein.
Zunächst gibt es die “Grundfahrlehrerlaubnis” der Klasse BE.
Mit dieser Fahrlehrerlaubnis können etwa 75% aller von 18-jährigen Fahrschülern und Fahrschülerinnen gewünschten Ausbildungen durchgeführt werden.
Auf die “Grundfahrlehrerlaubnis” aufbauend kann je nach Interesse, Neigung und vorhandenen Voraussetzungen die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE zusätzlich erworben werden.
Voraussetzungen
Ein ganz wesentlicher Punkt in Ihrer Entscheidung, die Ausbildung zum Fahrlehrer durchzuführen, ist die Kenntnis über die Bedingungen, die der Gesetzgeber vom Fahrlehreranwärter fordert.
Ein Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis muss:
Um unser erfolgreiches Team zu stärken, sind wir ständig auf der Suche nach:
Bewerb dich einfach direkt mit unserem
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info@maas-fahrschule.de
Herderstr. 75
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0211 - 30 17 594